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Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321

Details im PARLIS OM_6003_2020
10.08.2020

Stellungnahme des Magistrats

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321

Details im PARLIS ST_1444_2020
07.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?

Details im PARLIS OF_1490-1_2020
24.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?

Details im PARLIS OM_6913_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.11.2020, OF 1490/1

Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003
Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6913 2020 Die Vorlage OF 1490/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF