Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321
Details im PARLIS OM_6003_2020Stellungnahme des Magistrats
Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321
Details im PARLIS ST_1444_2020Antrag Ortsbeirat
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Details im PARLIS OF_1490-1_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Details im PARLIS OM_6913_2020Anregung Ortsbeirat
Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321
Details im PARLIS OM_6003_2020Stellungnahme des Magistrats
Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321
Details im PARLIS ST_1444_2020Antrag Ortsbeirat
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Details im PARLIS OF_1490-1_2020Anregung Ortsbeirat
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Details im PARLIS OM_6913_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden.