Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße
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Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.06.2025, OF 1491/5
Betreff: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße - zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und dem Eingang zum Tiroler Park (ca. 120 m), Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den zunehmenden Radverkehr umzusetzen - auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zu dem Auslagerungsort des Gymnasiums Süd im Tiroler Park. Insbesondere geht es um folgende Maßnahmen: 1. Deutliche Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen mit Hinweis auf querende und radelnde Schulkinder ("Achtung Schulkinder", "Fahrradverkehr", ggf. "Tempo 20"). 2. Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt, insbesondere während des Schulbeginns, zur Kontrolle der Vorrangregelungen und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Begründung:
Die östliche Tiroler Straße - insbesondere der Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Einfahrt zum Tiroler Park - stellt derzeit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge auf der Südseite faktisch einspurig. Entgegen § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) kommt es regelmäßig zu gefährlichem Verhalten durch Autofahrende gegenüber Radfahrenden. Diese werden bedrängt, geschnitten oder auf den schmalen Gehweg abgedrängt. Die aktuelle Situation ist weder sicher noch vertretbar - insbesondere im Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Mit dem bevorstehenden Umzug des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park sowie der Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Mörfelder Landstraße ist mit einer Verschärfung der Situation und der deutlichen Zunahme des Radverkehrs - auch von Schülerinnen und Schülern - zu rechnen. Dieser Abschnitt wird somit zu einem zentralen Schulweg und Ausweichroute. Gemäß § 45 StVO (Verkehrsregelung zur Gefahrenabwehr), § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) und den Empfehlungen zur Schulwegsicherung in Hessen ist die Stadt verpflichtet, die Sicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender - insbesondere von Kindern - sicherzustellen.
Beratung im Ortsbeirat: 5