Skip to main content

Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.10.2015, OF 1499/6 Betreff: Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob in einem Abschnitt der Robert-Dissmann-Straße die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden kann. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich vom Abzweig der Toni-Sender-Straße bis zur Haus-Nr. 16 der Robert-Dissmann-Straße.

Begründung:

Mit der Sanierung des unteren Abschnitts der Robert-Dissmann- sowie der Westerwaldstraße 2009 wurde eine Änderung der Einbahnstraßen-Regelung im o. g. Bereich der Robert-Dissmann-Str. zwischen Abzweig der Toni-Sender-Straße bis zur Haus-Nr. 16. vorgenommen. Dieser Abschnitt war bis dahin keine Einbahnstraße, diese begann erst in Höhe Nr. 16. So konnten die Fahrzeuge des gegenüber Nr. 16 liegenden Parkdecks mit Tiefgarage nach Norden abfließen und brauchten die Westerwaldstr. nicht zu nutzen. Dort befindet sich u. a. eine Kindertageseinrichtung. Außerdem ist neben Haus-Nr. 16 eine Schreinerei mit Anlieferverkehr. Da die LKW teilweise die Biegung zur Westerwaldstraße nicht fahren können, fahren sie regelmäßig entgegen der Einbahnstraße. Ebenso handeln häufig Abfahrende von den Parkplätzen. Da der Fahrbahnquerschnitt der Robert-Dissmann-Str. beim Ausbau nicht verändert wurde, wäre die Maßnahme ohne Mehrkosten machbar und würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöhen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1477 2015 Die Vorlage OF 1499/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme