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Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.05.2016, OF 15/2

Betreff: Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 569 für den Kulturcampus Frankfurt wird der derzeitige Stand der Planung der Bevölkerung in einer öffentlichen Bürgeranhörung erläutert.

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte ( Kulturcampus Frankfurt ) ist nun rechtskräftig und es kann aufgrund seiner Festsetzungen gebaut werden. Die einzigen Bauten in Bau oder direkter Planung sind das Philosophicum und das neue 4 Sterne Hotel mit Boarding House auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes. Bei allen weiteren Baugebieten steht eine weitere Realisierung noch nicht fest oder in weiter Ferne wie die Hochschule für Musik und Darstellende Künste. Auf einer öffentlichen Bürgeranhörung soll nun dargelegt werden, wie die weitere Planung für das Gebiet des Bebauungsplans aussieht, z.B. für das Studierenden- Haus ( Haus der offenen Kulturen ) .
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wurde zurückgezogen.