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Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.11.2021, OF 150/10 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Halteverbotszeichen (Verkehrszeichen 283.10) in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der LKW gefahrlos und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend möglich werden.

Begründung:

In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass LKW-mit Anhänger oder Sattelzug-LKW nicht einbiegen können. Das absolute Halteverbotszeichen befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig ca. 30 Meter hinter der Einmündung.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1217 2021 Die Vorlage OF 150/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme