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Zustand des Geländes Ziegelhüttenweg 32 - 34

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.08.2016, OF 150/5 Betreff: Zustand des Geländes Ziegelhüttenweg 32 - 34 Vorgang: OM 4242/15 OBR 5; ST 1401/15 Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Magistrat veranlasst - unter Heranziehung aller ordnungsrechtlicher Möglichkeiten - den Besitzer des Grundstücks Ziegelhüttenweg 32 - 34 (ehemaliges Gelände der Frankfurt Art Bar) schnellstmöglich zur Beseitigung der wilden Müllkippe, die sich dort zwischen der Bahnlinie und dem Ziegelhüttenweg (hinter der Sitzbank) bereits seit Jahren befindet. Zudem bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat um Beantwortung der Frage, wann der vom neuen Eigentümer in Aussicht gestellten Abbruch des Gebäudes denn nun eigentlich beginnt und wie und in welchem Zeitraum das Gelände Ziegelhüttenweg 34 genutzt werden soll.

Begründung:

Am 29.05.2015 hat der Ortsbeirat 5 bereits schon einmal einstimmig die Beseitigung des Müllhaufens gefordert. In der Stellungnahme ST 1401 des Magistrats vom 18.09.2015 wurde mitgeteilt, dass der neue Eigentümer "im Zusammenhang mit dem kurzfristig beabsichtigen Abbruch des Gebäudes auch den auf dem Freigelände der Liegenschaft befindlichen Müll beseitigen" wird. Passiert ist seitdem nichts! Es wäre nun also ratsam, sich nicht weiter auf vage Zusagen des Eigentümers zu verlassen sondern den ordnungsrechtlichen Rahmen zur Abstellung dieses Missstandes voll auszuschöpfen. Zu beachten ist, dass sich in diesem Müllhaufen auch immer wieder Hausmüll findet und somit Rattenbefall nicht auszuschließen ist. Hinsichtlich der gegenüberliegenden Krabbelstube "Benjamin" wäre dies ein völlig unhaltbarer Zustand (siehe Abb. 1). Abb.1 Darüber hinaus befindet sich das verlassene Gebäude in einem völlig verwahrlosten Zustand. Auch im Eingangsbereich finden sich mittlerweile Abfallablagerungen (siehe Abb. 2). Die Kunststoffüberdachung über der Laderampe des Gebäudes ist schwer beschädigt und wird nur noch notdürftig in der Verankerung gehalten (siehe Abb. 3). Abb.2 Abb. 3 Wird diese bei einem Sturm losgerissen, ist dies eine große Gefährdung von Menschen und Sachwerten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4242 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1401 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 150/5 wurde zurückgezogen.