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Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.01.2021

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst-Süd - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_13_2021
08.02.2021

Antrag Ortsbeirat

Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?

Details im PARLIS OF_1504-6_2021
23.02.2021

Auskunftsersuchen

Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?

Details im PARLIS V_1953_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.02.2021, OF 1504/6

Betreff: Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu seiner Vorlage M 13 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naturschutzgebiet Schwanheimer Dünen (schutzwürdige Nutzung) mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren? 2. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naherholungsgebiet (schutzwürdige Nutzung) im unmittelbaren Umfeld mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren? 3. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an vielbefahrene öffentliche Straßen (schutzwürdige Nutzung) in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren? 4. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an die geplante Trasse der Regionaltangente West (schutzwürdige Nutzung) mit wahrscheinlich einer öffentlichen Haltestelle in dem Bereich mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren? 5. Wie beurteilt die Planungsgemeinschaft zur Regionaltangente West die Pläne zur Erweiterung des Industrieparks und zur Verlegung der in diesem Bereich geplanten Trasse der RTW? 6. Wird ein ausführliches Artenschutzgutachten erstellt, in dem das Vorkommen von Tieren und Pflanzen in dem Gebiet vollständig erfasst wird? 7. Wie sind die Planungen zu vereinbaren mit den Vorkommen von Kreuzkröte und Wechselkröte in der näheren Umgebung, wahrscheinlich sogar in dem betroffenen Gebiet selbst? 8. Was genau ist mit den Denkmalschutzstandorten gemeint und wie sollen diese geschützt werden? 9. Erinnert sich noch irgend jemand an das Versprechen aus den 1960iger Jahren, dass auf der Südseite des Mains keine Produktionsanlagen betrieben werden würden, sondern nur Verwaltung und Forschung? 10. Wie soll im Falle der Umsetzung die Andienung mit LKW erfolgen, mit welcher Steigerung des LKW-Verkehrs ist zu rechnen?

Begründung:

Die Seveso-Richtlinie schreibt europaweit vor, dass keine zusätzlichen Risiken durch ein Heranrücken von chemischer Industrie und öffentlichen Nutzungen, wo sich Menschen aufhalten, entstehen. Im Umfeld der Industrieparke im Frankfurter Westen war es bisher meist so, dass Wohngebiete oder Schulen nicht im Umfeld des Industrieparks gebaut werden durften, weil sonst die öffentlichen Nutzungen in den Gefahrenbereich hinein gewachsen wären. Hier haben wir jetzt den umgekehrten Fall, dass sich der Gefahrenbereich des Industrieparks in Richtung öffentlicher Nutzung ausweitet, und es stellt sich die Frage, wieso dies erlaubt sein sollte. Dies sollte ausdrücklich explizit für jede einzelne der in Frage kommenden öffentlichen Nutzungen geklärt werden. Zumindest in der näheren Umgebung gibt es ein Vorkommen von Kreuzkröten und Wechselkröten, beide Arten sind besonders streng geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz und im Anhang IV der FFH-Richtlinie, außerdem auf der Roten Liste des Landes Hessen. Der Industriepark bringt Geld und Arbeitsplätze in die Region, verlangt dieser aber auch einiges ab. Es stellt sich die Frage, ob das seit Jahrzehnten eingespielte Gleichgewicht zwischen Industrie und Nachbarschaft durch eine solch großflächige Erweiterung nicht empfindlich gestört werden würde.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 13
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 42 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 13 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1953 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1504/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme