Antrag vom 05.01.2025, OF 1506/1 Betreff: Kinderspielplatz am Europagarten schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und beantworten, ob der Kinderspielplatz am Europagarten an der Pariser Straße außerhalb der Nutzungszeiten geschützt werden kann, analog zu den Sportplätzen, die außerhalb der Nutzungszeiten abgeschlossen werden?
Begründung:
In den Abend- und Nachtstunden wird der Kinderspielplatz nahezu täglich von Jugendlichen und Drogenkonsumenten zweckentfremdet, die dort Lärm verursachen, die Nachtruhe stören, Spielgeräte beschädigen und Müll hinterlassen. Die Netzschaukeln sind mindestens dreimal im Jahr defekt. Die Reparatur zieht sich oft monatelang hin und belastet das Budget unnötig. Anwohner klagen über nächtliche Ruhestörungen. Es werden sehr laute Böller gezündet. Bei Versuchen, die Störenfriede anzusprechen, werden diese aggressiv und beleidigend. Einer Bewohnerin wurde das Telefon gewaltsam aus der Hand geschlagen, als sie die Polizei rufen wollte. Eine anschließende Fahndung blieb erfolglos. Nach Aussage der Polizei hätten Handgreiflichkeiten deutlich zugenommen. Es war bereits ein Kindergartenkind aus einer Gruppe, die auf diesem Kinderspielplatz war, verschwunden und musste von der Polizei gesucht werden. Die Hecken um den Spielplatz herum weisen teils größere Lücken mit Trampelpfaden auf, da durch diese hindurch zum Spielplatz bzw. zum Europagarten abgekürzt wird. Dadurch können diese den Spielplatz nicht mehr ausreichend schützen. Ein Zaun mit abschließbarem Tor könnte das Problem lösen.Beratung im Ortsbeirat: 1