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B-Plan Nr. 917 „Nieder-Eschbach Süd“; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen.

Begründung:

Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB)Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)