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Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.05.2021
25.06.2021
27.08.2021
13.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

Details im PARLIS OM_137_2021

Stellungnahme des Magistrats

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

Details im PARLIS ST_1282_2021

Antrag Ortsbeirat

Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen

Details im PARLIS OF_151-2_2021

Anregung Ortsbeirat

Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

Details im PARLIS OM_825_2021

Um was geht es?

Welche Positionen gibt es der unterschiedlichen Akteure?

Was ist der letzte Stand der Entwicklung?

Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Betreff: Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt. Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten.

Begründung:

Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben. Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:" Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 825 2021 Die Vorlage OF 151/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU