Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.05.2012, OF 152/7 Betreff: Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt?
Begründung:
Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut, offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das gleiche zu tun. Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 385 2012 Die Vorlage OF 152/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und 1 FARBECHTE