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Lieferzone für die Pariser Straße - II

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße - II Vorgang: OM 3030/22 OBR 1; ST 371/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von 07:00 - 20:00 Uhr gelten zu lassen, von Montag bis Freitag.

Begründung:

Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen sein soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 1