Antrag vom 10.06.2013, OF 153/13 Betreff: Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Magistratsvorlage B234 hat der Magistrat erklärt den Bebauungsplan Nr. 417 für den Bau einer Sporthalle, sowie Wohnbebauung umzuwidmen lassen zu wollen. Im Sinne Nieder-Erlenbachs und seiner Anwohner fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf folgende Maßnahmen zu ergreifen und den Bebauungsplan nach den aufgeführten Kriterien zu gestalten. Die Wohnhäuser sollen weniger dicht aneinander stehen, wie im fertig gestellten Viertel entlang der Kurmarkstraße. Im Bebauungsplan soll ein Platz für ein Mehrgenerationenwohnaus ausgewiesen werden. Es ist zu prüfen, welcher Standort für eine Sporthalle am besten geeignet wäre, hierzu schlagen wir vor: Den Platz direkt neben dem Neuen Friedhof Oder Das äußerste Ende des Bebauungsplans, entlang der Straße "Am Riedsteg". Ebenfalls zu prüfen ist es, ob der Bau einer Sporthalle zeitlich vorgezogen werden kann, da gerade eine Sporthalle in Nieder-Erlenbach dringend benötigt wird.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234 Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 404 2013 1. Die Vorlage B 234 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 404 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz die Worte "den Bebauungsplan" durch die Worte "das städtebauliche Konzept" ersetzt, im ersten Satz der Auflistung nach dem Wort "Kurmarkstraße" die Worte "(keine zu engen Straßen)" angefügt und im letzten Satz die Worte "zeitlich vorgezogen" durch das Wort "beschleunigt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme