Antrag vom 02.02.2025, OF 1531/1 Betreff: Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradbügel zum Abschließen von Fahrrädern in ausreichender Zahl vor der Neuen Mainzer Straße 47 anbringen zu lassen.
Begründung:
Kürzlich wurde der Rammschutz aller Bäume auf diesem Abschnitt entfernt, welche rege zum Anschließen von Fahrrädern genutzt wurden. Da diese ohnehin nicht optimal zum Anschließen von Fahrrädern geeignet sind, sollen speziell dafür vorgesehene Fahrradbügel aufgestellt werden. Vor allem Mitarbeiter und Kunden, welche mit dem Fahrrad kommen, haben vor Ort aktuell keine ausreichenden Möglichkeiten mehr, ihr Fahrrad sicher abzuschließen.Beratung im Ortsbeirat: 1