Antrag vom 28.01.2022, OF 154/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Str. in die Weidenbornstraße (Hausnr. 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Str. oder Seckbacher Landstr.) nicht durch falsch parkende Fahrzeuge behindert werden. Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitbake o.ä. gesichert werden. Foto: Google Maps
Begründung:
An der Einmündung Weidenbornstraße bei Hausnr. 24 sind immer wieder falsch parkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Es ist auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgänger*innen, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2022 Die Vorlage OF 154/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)