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Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2013

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept

Details im PARLIS M_250_2013
25.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250

Details im PARLIS OA_490_2014
12.01.2015

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPG

Details im PARLIS M_2_2015
03.04.2017

Antrag Ortsbeirat

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_154-7_2017
18.04.2017

Anregung Ortsbeirat

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_1421_2017
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; M 2/15; OA 490/14 OBR 7 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen.

Begründung:

Mit der Magistratsvorlage M 250/2013 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490 vom 25.3.2014). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M2/2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung des im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f 832105183957f3324f9ca9f6 ). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2017 Die Vorlage OF 154/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP