Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.11.2015, OF 1541/6 Betreff: Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Birminghamstraße / Auf dem Gleichen durch Absenkung beider Gehwege im Kreuzungsbereich barrierefrei herzustellen, um den barrierefrei hergestellten Übergang (Zebrasteifen) nördlich der Einmündung der Straße "Auf dem Gleichen" in die Birminghamstraße ohne Hindernis zu erreichen. Weiterhin könnte auf die Fahrbahnen Markierungen aufgebracht werden oder ein anderer Hinweis, um auf die Rechts vor Links Regelung zusätzlich hinzuweisen.
Begründung:
Der Gehweg der Birminghamstraße vor dem Einmündungsbereich der Straße " Auf dem Gleichen" wurde bereits auf der Südseite abgesenkt. Die Gegenüberliegende Seite ist jedoch nicht barrierefrei ausgeführt. Der vor ein paar Jahren eingerichtete Übergang/Zebrastreifen ist bereits barrierefrei ausgebildet. Ferner haben Anwohner mehrfach beobachtet, dass die Rechts-vor-Links Regel von Autofahrern in Richtung Süden (Mainzer Landstraße) nicht richtig wahrgenommen wird und augenscheinlich von einer Vorfahrtsstraße ausgegangen wird.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4773 2015 Die Vorlage OF 1541/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme