Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.10.2011, OF 155/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick Vorgang: OM 4788/10 OBR 6; ST 146/11; OA 1250/11 OBR 6; ST 766/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendigen Plätze für Kinderbetreuung in Zeilsheim zu schaffen. Dafür würden sich die Räume der Liegenschaft des evangelischen Regionalverbands (EKHN) in der Rombergstraße 63 (Kirche Taunusblick) anbieten, die sofort angemietet oder angekauft werden könnten. Andere Objekte, in denen eine Kinderbetreuung möglich wäre, gibt es in Zeilsheim derzeit nicht.
Begründung:
In Zeilsheim herrscht ein großer Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Kindergartenalter. Es müssen nun schnell geeignete Maßnahmen erfolgen, um kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Kinder und Eltern in Zeilsheim zu erzielen. Die ev. Kirche Taunusblick steht seit geraumer Zeit zum Verkauf und stünde somit sofort für die Einrichtung einer Kinderbetreuung zur Verfügung. Sie grenzt unmittelbar an die Kindertagesstätte an und es bietet sich an, hier gemeinsam eine vergrößerte Einrichtung für alle Kinder zu schaffen. Als Zentrum der Siedlung Taunusblick sollte auch für die Gruppen und Einrichtungen der Jugendbetreuung und Seniorengemeinschaften das Haus zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist unbestreitbar vorhanden. Ein Träger hat bereits Interesse beim Antragssteller bekundet und möchte mit einem sicherlich vernünftigen Konzept alle Altersgruppen einbinden. Dazu ist jedoch der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 457 2011 Die Vorlage OF 155/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme