Antrag vom 23.03.2017, OF 155/7 Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die Alte Schuhmaschinenfabrik grenzt direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die Westerbachhöfe als auch die Alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war, hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet. In der Alten Schuhmaschinenfabrik hat sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 KünstlerInnen mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt, weil offensichtlich die Absicht besteht auch auf Teilen der Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die Alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt? Gibt es bereits eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn? Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung? Hat der Magistrat diesmal darauf geachtet den Bau von 30 % gefördertem Wohnraum fest zu schreiben?Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2017 Die Vorlage OF 155/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme