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Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2018, OF 156/16 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor der Liegenschaft Marktstraße 103 ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen.

Begründung:

Die einzige Möglichkeit zwischen den Haltestellen Haingasse und Karl-Wessendorf-Straße, an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseerstraße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseerstraße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseerstraße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hubkonzerlen. Wenn alles funktioniert, kann der in östlicher Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von PKWs, die in die Erlenseerstraße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Remis-Situation. Die PKWs können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die PKWs am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vordem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen- und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseerstraße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssenBeratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2680 2018 Die Vorlage OF 156/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, ab Marktstraße 103 in Richtung Osten 50 Meter ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, . ." Abstimmung: Einstimmige Annahme