Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.01.2020, OF 1568/5 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II) Vorgang: ST 1077/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, die Einmündung der Straße "An der Mansfaust" in die Mathildenstraße abzupollern.
Begründung:
Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung "An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, so dass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5771 2020 Die Vorlage OF 1568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme