Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?
Details im PARLIS OM_2803_2018Stellungnahme des Magistrats
Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?
Details im PARLIS ST_846_2018Antrag Ortsbeirat
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule
Details im PARLIS OF_157-15_2018Auskunftsersuchen
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923
Details im PARLIS V_929_2018Anregung Ortsbeirat
Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?
Details im PARLIS OM_2803_2018Stellungnahme des Magistrats
Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?
Details im PARLIS ST_846_2018Antrag Ortsbeirat
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule
Details im PARLIS OF_157-15_2018Auskunftsersuchen
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923
Details im PARLIS V_929_2018S A C H S T A N D :
Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welcher Flächenumfang für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt wird? Sind dabei auch Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen.