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Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.04.2017, OF 157/7 Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47 keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans auszusprechen.

Begründung:

Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan 285 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.3.2017 auf die kleine Anfrage F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzer*innen von dem Gelände vertrieben. Gerade für Künstler und kleine Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt vertrieben werden. Die in der Schuhmaschinenfabrik angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der ehemaligen Industrie Rödelheims dar.dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.03.2017, F 519 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1422 2017 Die Vorlage OF 157/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung)