Nachhaltige Wahlplakatwerbung
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Bisheriger Verlauf
25.02.2025
18.03.2025
18.03.2025
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.02.2025, OF 1571/1
Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. Inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können. 2. Ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann 3. Ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann Begründung:
Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6672 2025 Die Vorlage OF 1571/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)