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Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. Ferner möge der Magistrat erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen?

Begründung:

In ST 1272 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 erforderte deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen. Damit sie Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2016 Die Vorlage OF 158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme