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Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.01.2016, OF 1580/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen fahrradfahrenden Kunden einen "Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an, einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der nach Geschäftsschluss den Gehweg freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese bei einem Ortstermin zu erläutern.

Begründung:

Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Ko-Existenz zwischen Fahrrädern, Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zu Lasten der Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5009 2016 Die Vorlage OF 1580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme