Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.01.2020, OF 1582/5 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befristetete aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird.
Begründung:
Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5782 2020 Die Vorlage OF 1582/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme