Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
14.09.2012
02.11.2012
02.11.2012
Antrag Ortsbeirat
Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee
Details im PARLIS OF_159-12_2012Antrag Ortsbeirat
Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.
Details im PARLIS OF_184-12_2012Anregung Ortsbeirat
Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213
Details im PARLIS OA_283_201214.09.2012
Antrag Ortsbeirat
Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee
Details im PARLIS OF_159-12_201202.11.2012
Antrag Ortsbeirat
Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.
Details im PARLIS OF_184-12_201202.11.2012
Anregung Ortsbeirat
Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213
Details im PARLIS OA_283_2012 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.09.2012, OF 159/12
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Riedberg im Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee
Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen im Randbereich des Riedbergs, zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 Ä ist zwischen der Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Nach Angaben des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, werden derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten. Es besteht anscheinend auch zukünftig keine Möglichkeit, mit vertretbarem Aufwand eine Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte auszuschließen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Bei einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä die Flächen der Wohnbebauung wie bisher ausgewiesen, an der Südostseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee enden zu lassen und nicht auf die Nordwestseite der Graf-von-Stauffenberg-Allee auszudehnen. 2. Die Wohnbebauung im Bereich Riedberg, wie bisher ausgewiesen, auch zukünftig durch einen Bebauungsriegel aus nicht wohnlich genutzten und das Wohnen nicht wesentlich störenden Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden zur Autobahn A 5 abzuschirmen. 3. Keine weiteren Einschränkungen des Lärmschutzes hinzunehmen und bei der Länderverwaltung Hessen Mobil weitere Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Verbreiterung der Autobahn A 5 einzufordern. 4. Abschließend wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Planungsstand und die angestrebten Veränderungen der Bebauungsplanung zu berichten.Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2012, OF 184/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 159/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 283 2012 1. Die Vorlage OF 159/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 184/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 184/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme