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Verbesserte Verkehrsüberwachung

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.01.2020, OF 1593/5 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: ST 21/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt.

Begründung:

Am 21. Januar d.J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung ausgelöst auch durch den Polizeibericht zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21/2020. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z.B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von 10 Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 50 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1593/5 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 531 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1593/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)