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Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.05.2016, OF 16/2

Betreff: Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen
Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60 - 68 ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. 2. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung von Sondergebiet Post auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt 3. Auf die Erhöhung der Nutzungsziffern, z.B. von 12 auf 16 Stockwerke wird verzichtet. 4. Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der Regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen.

Begründung:

Das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert Anlage 60-68, welches sich bis zur Privatisierung der Post in öffentlich rechtlichem Besitz befand, beantragt der Investor eine Änderung der Art der baulichen Nutzung. Es wird beantragt, das Baugrundstück für Gemeinbedarf Post zum Allgemeinem Wohngebiet umzuwandeln. Es soll für das Grundstück wie bei dem ehemaligen Hochtief-Hochhaus und dem Gelände des Opernturms ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt werden Weiterhin soll auf dem Grundstück eine Erhöhung der Ausnutzung von 12 Geschossen zu 16 Geschossen nach mehreren Verkäufen zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit genehmigt werden. Da das südliche Westend und hier die Gegend um die Senckenberganlage, Ludwig Erhardt Anlage und Friedrich Ebert Anlage schon aus vielen Hochhausstandorten besteht, ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Hochpreisige Eigentumswohnungen und teure Boarding Houses für Wochenendheimkehrer gibt es in Frankfurt schon genug. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Oberpostdirektion (ca. 7,6 MB)
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 25/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme