Beordnung der Fläche vor der Trinkhalle im Bereich der Tillystraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.02.2016, OF 1603/6 Betreff: Beordnung der Fläche vor der Trinkhalle im Bereich der Tillystraße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor der Trinkhalle an der Tillystraße so zu beordnen, dass dort keine Sitzflächen bestehen und ein Konsum von Alkohol und anderen Getränken erschwert wird. Weiterhin sollte dem Betreiber der Trinkhalle aufgegeben werden die Anordnung zu kontrollieren bzw. zu befolgen. Die Aufstellung von Sonnenschirmen mit entsprechender Werbung sollte nicht genehmigt werden.
Begründung:
Mehrfach haben sich Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Familien mit Kindern, über die Belagerung der Trinkhalle beschwert. Gerade in Sommermonaten wird direkt vor der Trinkhalle jede Art von Getränke konsumiert. Die Konsumenten sitzen auf leeren Getränkekisten vor, aber auch hinter der Trinkhalle und zeitweise auch in der überdachten Haltestelle. Das alles hinterlässt keinen guten Eindruck für den Stadtteil. Hinzu kommt dass es sich um einen Schulweg handelt und um den Weg zum Piratenspielplatz. Eine entsprechende Beordnung würde den ganzen Bereich auch im Hinblick der bereits beantragten städtebaulichen Aufwertung des Kreuzungsbereichs "Tillystraße" aufwerten. Die Nutzerinnen und Nutzer der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs können die Haltestellen und die Wartehalle wieder für den eigentlichen Zweck nutzen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1603/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme