Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1
Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung:
Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme