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Sossenheim: Verkehrsführung während des Verkehrsversuchs anpassen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.02.2016, OF 1614/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrsführung während des Verkehrsversuchs anpassen Vorgang: OM 2892/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Um sicherzustellen, dass die in dem betroffenen Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe weiter angeliefert werden können wird der Magistrat gebeten dem Vorschlag der Wirtschaftsförderung zu folgen und nachfolgende Maßnahmen noch während der Laufzeit des Verkehrsversuchs umzusetzen: 1. Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Michaelstraße zwischen Marienberger Straße und Hachenburger Straße 2. Einbahnstraßenführung (Richtung Westen) in der Marienberger Straße zwischen Alpenroder Straße und Michaelstraße

Begründung:

Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet. Um eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs in die benachbarten Straßen zu vermeiden, wurde zusätzlich das Teilstück der Michaelstraße zwischen Marienberger Straße und Hachenburger Straße zur Einbahnstraße deklariert. Nun haben die ersten Wochen des Verkehrsversuchs gezeigt, dass die veränderte Verkehrsführung zwar zu einer Verkehrsberuhigung, aber auch zu massiven Problemen für die ansässigen Gewerbebetriebe führt. Vor Beginn des Verkehrsversuchs ist die Zulieferung über die Hachenburger Straße erfolgt. Dies ist durch die neue Einbahnstraßenregelung nicht mehr möglich. Die alternativen Wegeverbindungen (Zufahrt über die Schaumburger Straße) sind auf Grund des geringen Straßenquerschnitts kaum möglich. Zudem hat der Lebensmittelladen an der Ecke Michaelstraße/Hachenburger Straße einen enormen Umsatzeinbruch zu verzeichnen - bedingt durch die entstandene "Sackgassen-Situation" (weder in die Hachenburger Straße noch in die Michaelstraße nach Süden kann eingefahren werden). Um allerdings zu vermeiden, dass der Durchgangsverkehr in dem Gebiet wieder zunimmt, sollte mit Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Michaelstraße eine neue Einbahnstraßenführung in der Marienberger Straße ausgewiesen werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2892 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1123 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5028 2016 Die Vorlage OF 1614/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme