Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst.

Begründung:

Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.deBeratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme