Antrag vom 31.08.2011, OF 162/9 Betreff: Respekt vor privatem Eigentum im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat legt fest, - in Zukunft keinen Vorhaben, die auf eine widerrechtliche Inanspruchnahme von privatem Eigentum oder dessen Vergesellschaftung abzielen, mehr Vorschub zu leisten bzw. diesen zuzustimmen; - um dies an Beispielen zu verdeutlichen, sei die widerrechtlich Inanspruchnahme einer Telefonzelle in der Straße "Höhenblick" erwähnt und auch - der Versuch, Privatgrundstücke in der Straße "An der Schloßhecke" ohne Absprache mit den Eigentümern, ohne deren Genehmigung und ohne einen Kauf zu einer öffentlichen Grünfläche umzuwandeln.
Begründung:
Im freien Westen, zu dessen Staaten wir zählen, sind wir stolz darauf, den Kommunismus in Mitteldeutschland und im weiteren Osten mit friedlichen Mitteln niedergerungen zu haben. Wir sollten nicht in Missachtung der historischen Entwicklung sozialistische Methoden quasi durch die Hintertür wieder selbst hereinholen. Einer unserer vornehmsten Aufgaben für jeden deutschen Parlamentarier sollte es sein, sich immer dann, wenn Situationen es gebieten, sich schützend vor unser Grundgesetz zu stellen. Konkret betroffen ist hier Artikel 13 GG.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 162/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)