Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Details im PARLIS OF_163-14_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Details im PARLIS OM_3240_2014Antrag Ortsbeirat
Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Details im PARLIS OF_163-14_2014Anregung Ortsbeirat
Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
Details im PARLIS OM_3240_2014S A C H S T A N D :
Betreff: Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf der im B-Plan-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Nettomarkt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden könne. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstandenen Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verblieben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzuge könnte der OBR sich vorstellen, dass die im Baugebiet Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen.