Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn´sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.05.2025, OF 1632/1
Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In ST 92 vom 13.1.2025 lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Lahnstraße Ecke Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die Antwort zu OM 5836 (2024) zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen.
Betreff:
Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In ST 92 vom 13.1.2025 lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Lahnstraße Ecke Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die Antwort zu OM 5836 (2024) zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen.
Begründung:
Die Annahmen in der ST 92 (2025) sind falsch. Da die Verkehrssituation folgerichtig weiterhin gefährlich ist, wird der Magistrat nochmals zum Handeln aufgefordert, die bestehenden Gefahrenpunkte vollständig zu beheben.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Beratung im Ortsbeirat: 1