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Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.05.2025, OF 1639/1

Betreff: Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzen
Vorgang: OM 4962/24 OBR 1; ST 831/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat gemäß OM 4962 / 2024 beschlossenen Fitnessgeräte nach Möglichkeit entweder im bereits vorhandenen Fitness-Zirkel zu ergänzen, indem z.B. weniger genutzte Geräte entfernt werden oder die südliche Grünfläche davor einzubeziehen, die ohnehin bereits großflächig mit Kies aufgeschüttet wurde.

Begründung:

Sowohl die vorhandenen Fitnessgeräte im Gleisfeldpark als auch im nahen Zeppelinpark erleben keinen sonderlich großen Zulauf. Die Klimmzugstange im Gleisfeldpark erlaubt keinen besonders breiten Griff. Turn-Übungen wie Schwingen oder Bar Kip Ups sind nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich, da die Gefahr besteht, sich aufgrund der Konstruktion als gebogene Leiter dabei zu verletzten. Da im Europagarten nach den aktuellen Plänen keine Fitnessgeräte installiert werden, bietet der Gleisfeldpark eine gute Möglichkeit, dort ein attraktiveres Angebot zu schaffen. Den vorhandenen Zirkel im Gleisfeldpark auszubauen bzw. anzupassen, wäre daher der optimale Weg, um die Fitnessangebote an die aktuelle Nutzung anzupassen. Quelle: Privat

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4962
Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 831
Beratung im Ortsbeirat: 1