Antrag vom 23.01.2012, OF 165/10 Betreff: Anstehendes Bauvorhaben "Am Herrenhof 5" Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 10, -Berkersheim- ein Neubauvorhaben auf dem Grundstück "Am Herrenhof 5" geplant ist. Wenn ja, möge er berichten, wie sichergestellt wird, dass dieses Vorhaben die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 2 Erhaltungssatzung erhält. Die städtebauliche Eigenart ist laut Begründung der Erhaltungssatzung dadurch geprägt, dass Restflächen innerörtlicher Gärten den ursprünglichen landwirtschaftlichen Siedlungscharakter zeigen und Gebäude aus jüngerer Zeit sich überwiegend in dieses Schema einfügen, ortsübliche Bauhöhen dabei kaum überschritten werden.
Begründung:
Das Anwesen "Am Herrenhof 5" weist eine der wenigen Restflächen innerörtlichen Gärten im Kernort Berkersheim auf, die diesen Charakter prägen. Bei einer Neubebauung steht deshalb zu befürchten, dass das Anwesen gerade wegen dieser Freiflächen für eine Bebauung attraktiv ist und diese Freiflächen massiv überbaut werden, was den prägenden Charakter erheblich ändern würde. Eine besondere Sorgfalt bei der Genehmigung eines Bauvorhabens an dieser Stelle ist deshalb geboten.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 262 2012 Die Vorlage OF 165/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)