Elektroladestation im Oeder Weg
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Bisheriger Verlauf
13.11.2014
02.02.2015
01.02.2017
16.02.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg
Details im PARLIS OM_3647_2014Stellungnahme des Magistrats
Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg
Details im PARLIS ST_164_201513.11.2014
Anregung Ortsbeirat
Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg
Details im PARLIS OM_3647_201402.02.2015
Stellungnahme des Magistrats
Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg
Details im PARLIS ST_164_201516.02.2017
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.02.2017, OF 165/3
Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST164/2015 zur OM 3647/2014 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten bleibt. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abb.) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden.
Betreff: Elektroladestation im Oeder Weg
Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST164/2015 zur OM 3647/2014 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten bleibt. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abb.) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden.
Begründung:
Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche Parkflächen genau sich die Beschilderung (s. Foto) bezieht. Daher wird die Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen belegt, so dass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist. Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647
Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1287 2017 Die Vorlage OF 165/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme