Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.05.2020, OF 1656/5 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben.
Begründung:
Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von LKWs, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch LKWs an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner ST 1238 vom 01.07.2019 angeführt, dass durch das Abgestellten von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesengt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von LKW ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen.Hauptvorlage: Antrag vom 16.04.2020, OF 1642/5 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6186 2020 1. Die Vorlage OF 1642/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1656/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1656/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben." lautet. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme