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Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.06.2020, OF 1687/5 Betreff: Café-Casino in der Textorstraße überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu überprufen, ob das Café im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89 alle rechtlichen Vorgaben einhält sowie gegebenenfalls Zuwiderhandlungen zu unterbinden. Insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zeitlichen Grenzen der Außengastronomie sowie der Höchstzahl an Spielautomaten bestehen diesbezüglich Zweifel. Ferner ist zu prüfen, ob der Inhaber des Cafés als Zweckveranlasser für die lautstarken nächtlichen Ansammlungen unmittelbar vor der Liegenschaft verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese zukünftig unterbleiben.

Begründung:

Nachdem die Vorgängernutzung als Wettbüro rechtlich beanstandet wurde, wird die Liegenschaft nunmehr als gastronomische Einrichtung betrieben. Mittlerweile beschweren sich wiederholt Anwohner über nächtliche Ruhestörungen (teilweise deutlich nach 24 Uhr) durch Personen auf den Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Café. Das umgebende Gebiet ist jedoch überwiegend von Wohnnutzung geprägt, daher erscheint die Beeinträchtigung als rechtlich unzulässig. Zudem befinden sich vier - statt der zulässigen drei - Spielautomaten in dem Café. Weiterhin erscheint es nach dem äußeren Gepräge als fraglich, ob der Schwerpunkt des ausgeübten Gewerbes tatsächlich in der Bewirtung liegt oder nicht vielmehr doch in den Spielautomaten. Nachdem nunmehr nächtlich zahlreiche Gäste die Außenbestuhlung des Cafés als Treffpunkt nutzen und lautstark Konflikte austragen und gegenseitig die Motorengeräusch ihrer Autos begutachten sowie Beleidigungen der Anwohnerschaft aussprechen ist nunmehr insoweit Dringlichkeit gegeben, als ein Zuwarten über die Sommerpause hinaus für die Nachbarschaft unzumutbar ist.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6205 2020 Die Vorlage OF 1687/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme