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Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.04.2017

Antrag Ortsbeirat

Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren „Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)?

Details im PARLIS OF_144-8_2017
17.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?

Details im PARLIS OF_169-8_2017
18.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der USStreitkräfte?

Details im PARLIS OA_156_2017
Partei(en): CDU FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.05.2017, OF 169/8

Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. über den Stand seiner Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3 (ehem. "Heddernheim Storage") zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Ankaufsverhandlungen 2007 zunächst eingestellt (ST 1722 v. 13.11.2007), dann aber wieder aufgenommen wurden (ST 1281 v. 07.09.2015)


2. die Verhandlungen zum Erwerb der Parzelle 81/3 zum Abschluß zu bringen und zu berichten, welche Zielsetzungen er verfolgt, das Grundstück gemeinsam mit der bereits städtischen Parzelle Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 (ehemaliger Parkplatz) einer zukünftigen Nutzung zuzuführen; 3. Nach Erwerb der Parzelle 81/3 eine Genehmigung nach § 22 HDSchG zu erwirken, um unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen zügig wissenschaftliche Grabungen auf diesem Areal zu ermöglichen; 4. nach Abschluß dieser Grabungen ein Konzept für einen "Römer-Park" beispielsweise als Dependance des Archäologischen Museums, als öffentliche Grünfläche oder als Teil eines Wohnparks zu entwickeln; 5. eine zukünftig denkbare Veräußerung der Parzellen 81/3 und 66/167 oder eine Vergabe in Erbpacht an die Bedingung zu knüpfen, die Bodendenkmäler zu erhalten, mindestens in eine zukünftige Hochbauplanung zu integrieren und weitgehend öffentlich zugänglich zu machen. Der Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist im Bedarfsfall entsprechend anzupassen.

Begründung:

Seit Jahrzehnten liegt die Fläche zwischen Römerstadt-Schule und dem Haus In der Römerstadt 152 brach. Wie ein Dornröschenschloss verwittert dort ein früheres Archiv-Gebäude der US-Streitkräfte. Laut Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist für diese Fläche Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Auf dem amtlichen Orientierungsplan der Nordweststadt sind diese noch nicht gebauten Häuser sogar schon mit Hausnummer verzeichnet: In der Römerstadt 128-134. Immer wieder aber hat der Ortsbeirat seit den 1990er Jahren vorgeschlagen, zur Erinnerung an die Römerstadt NIDA-Heddernheim diese Fläche als Archäologischen Park zu gestalten. Und immer wieder hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen beteuert, den Erhalt der Überreste an Ort und Stelle ernsthaft in Betracht zu ziehen. Er hat dies auch damit begründet, dass es sich bei diesem Areal um die letzten größeren zusammenhängenden und ungestörten Flächen der Römerstadt handelt. Bedauerlicherweise haben sich die Verhandlungen zum Erwerb des Bundesgrundstücks mit den für das Stadtbild unansehnlichen Baracken sehr verzögert. Der Ortsbeirat fragt sich, aus welchen Gründen. Zudem erwartet er von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, Farbe zu bekennen, ob die Beschlussorgane der Stadt bereit sind, nach Erwerb des Grundstücks für eine langfristige Sicherung und für eine öffentlich zugängliche Präsentation dieses Kulturdenkmals zu sorgen. Denkbar sind für den Ortsbeirat die unter Ziffer 4 genannten Varianten. Wohnungsbau ist dabei aus Sicht des Ortsbeirates nicht auszuschließen, falls ein Investor bereit ist, eine angemessene Präsentation dieser Überreste der Römerstadt in sein Projekt etwa im Rahmen eines "Wohnparks NIDA" aufzunehmen. Priorität hat aus Sicht des Ortsbeirates aber die dauerhafte Sicherung der Bodendenkmäler und ihre Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit. Diese Vorgabe ist mit dem geltenden Baurecht in Einklang zu bringen.Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 144/8
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 156 2017 1. Die Vorlage OF 144/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffern 4. und 5. gestrichen werden, b) die Begründung entfällt und c) unter Ziffer 3. die Worte "unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 4 und 5: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP