Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren „Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)?
Details im PARLIS OF_144-8_2017Antrag Ortsbeirat
Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?
Details im PARLIS OF_169-8_2017Anregung Ortsbeirat
Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der USStreitkräfte?
Details im PARLIS OA_156_2017Antrag Ortsbeirat
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren „Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)?
Details im PARLIS OF_144-8_2017Antrag Ortsbeirat
Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?
Details im PARLIS OF_169-8_2017Anregung Ortsbeirat
Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der USStreitkräfte?
Details im PARLIS OA_156_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. über den Stand seiner Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3 (ehem. "Heddernheim Storage") zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Ankaufsverhandlungen 2007 zunächst eingestellt (ST 1722 v. 13.11.2007), dann aber wieder aufgenommen wurden (ST 1281 v. 07.09.2015)
2. die Verhandlungen zum Erwerb der Parzelle 81/3 zum Abschluß zu bringen und zu berichten, welche Zielsetzungen er verfolgt, das Grundstück gemeinsam mit der bereits städtischen Parzelle Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 (ehemaliger Parkplatz) einer zukünftigen Nutzung zuzuführen; 3. Nach Erwerb der Parzelle 81/3 eine Genehmigung nach § 22 HDSchG zu erwirken, um unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen zügig wissenschaftliche Grabungen auf diesem Areal zu ermöglichen; 4. nach Abschluß dieser Grabungen ein Konzept für einen "Römer-Park" beispielsweise als Dependance des Archäologischen Museums, als öffentliche Grünfläche oder als Teil eines Wohnparks zu entwickeln; 5. eine zukünftig denkbare Veräußerung der Parzellen 81/3 und 66/167 oder eine Vergabe in Erbpacht an die Bedingung zu knüpfen, die Bodendenkmäler zu erhalten, mindestens in eine zukünftige Hochbauplanung zu integrieren und weitgehend öffentlich zugänglich zu machen. Der Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist im Bedarfsfall entsprechend anzupassen.