Antrag vom 07.07.2020, OF 1693/5 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird.
Begründung:
Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder - den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt ! Es ist kein Park-Kompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal, die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere Müll- Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nützen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an gleichen Stellen parken. Deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1693/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6569 2020 Die Vorlage OF 1693/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Geeignete Parkplätze sind zu markieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme