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Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben?

Begründung:

Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme