Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6
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Bisheriger Verlauf
03.02.2019
18.02.2019
Antrag Ortsbeirat
Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS OF_170-14_2019Auskunftsersuchen
Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet HarheimNord, Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - HarheimNord, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS V_1158_201903.02.2019
Antrag Ortsbeirat
Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS OF_170-14_201918.02.2019
Auskunftsersuchen
Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet HarheimNord, Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - HarheimNord, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS V_1158_2019 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.02.2019, OF 170/14
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Zeitraum die im Betreff genannten Flurstücke dem BKRZ-Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können, um den Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt-Harheim zu ermöglichen. Wir bitten weiterhin um Information zum Fortgang des Verfahrens bzgl. der in der Stellungnahme des Magistrats ST455 vom 27.2.2017 getroffenen Feststellung, dass dem Bau eines neuen Gerätehauses der rechtsgeschäftliche Erwerb des im städtischen Eigentums befindlichen Grundstücks durch das BKRZ voraus gehen muss. Begründung:
Der Ortsbeirat verweist auf die Begründung des Antrags OF36/14 vom 22.10.2016: " Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Der dazu erforderliche Raumbedarf lässt sich auf dem vorhanden Grundstück nicht realisieren und macht schon daher einen Neubau auf einem Ausweichgrundstück notwendig/
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1158 2019 Die Vorlage OF 170/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme