Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen
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Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.08.2020, OF 1708/5
Betreff: Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen
Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Restaurants, Kneipen, Trinkhallen und ähnliche gastronomische Einrichtungen für Ordnung und Ruhe vor ihren Geschäftsbereichen zu sorgen haben, und als Verantwortliche rechtzeitig jedweder Randale und Vermüllung im unmittelbaren Umfeld, insbesondere der von diesen bewirtschafteten Freiflächen, entgegen zu wirken haben. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr der letzte Alkoholausschank im Freien erfolgt. Im Wiederholungsfall exzessiver Lärm-, Müll- oder Randale-Vorkommnisse sind den betreffenden Gastronomie Betrieben die Sondernutzungsgenehmigungen für deren Freiflächen vorübergehend zu entziehen. 2.) Die für die Straßenreinigung und Entsorgung von Einwegutensilien wie Trinkbecher, Pizzakartons, Styroporbehälter, sonstigem Papiermüll und Glas- bzw. PET-Flaschen durch die FES anfallenden Kosten sind von den Inhabern der Gastronomie Betriebe zu tragen, die im Übrigen während der gesamten Öffnungszeit ihre Gäste auf Sauberkeit, Ordnung und die Vermeidung von ruhestörendem Lärm hinzuweisen haben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch die Gäste haben die Gastronomen im gegebenen Fall rechtzeitig Ordnungs- und/oder Polizeikräfte zur Hilfe zu rufen. 3.) Der Magistrat wird aufgefordert, gut erreichbare DIXI-Toiletten und großvolumige Abfallbehälter (z. B. Gitterboxen) aufstellen zulassen und in geeigneter Weise auf das Verbot der "Wildpinkelei" hinzuweisen und dieses auch durchzusetzen. Z. B. könnten entsprechende schriftliche Ordnungshinweise - neben den Speisekarten - auf den Tischen der Gastronomie Betriebe angeordnet werden. 4.) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, inwieweit der Außer-Hausverkauf von alkoholischen Getränken an Kiosken, in Supermärkten und Tankstellen im Einzugsbereich von Sachsenhausen, durch -2 - Satzungsbeschluss oder über eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt, an Wochenenden bzw. Donnerstags bis Sonntags auf 22.00 Uhr begrenzt werden kann. Begründung:
Regelmäßig wird in der lokalen Presse über die unappetitlichen Hinterlassenschaften exzessiver Feierorgien in Frankfurt - und hier zuletzt auch im Sachsenhäuser Brückenviertel - berichtet. Die jüngst wieder in der Frank- furter Neuen Presse in Wort und Bild dargestellte Situation eines Sonntagmorgens im Brückenviertel beschreibt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern stellt die dort seit langem gelebte Realität dar. Das schädigt den Ruf des Stadtteils - insbesondere Alt-Sachsenhausens und des Brückenviertels - über die Grenzen von Frankfurt hinaus. Anlieger leiden unter der Verlärmung und Vermüllung. Es gibt einige gute Beispiele in Frankfurt - wie z.B. die Lokalitäten am Römerberg - die sich an vorgenannte Regeln halten und auch gerne besucht werden. Wenn dies - wie in Alt-Sachsenhausen - nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, müssen entsprechende Sanktionen eingeführt werden, um den Anwohnern wieder ihr Recht auf Nachtruhe, Sauberkeit und Sicherheit zu verschaffen. Die erhöhten Kosten für die Straßenreinigung sind auf keinen Fall auf alle Anlieger gleichermaßen zu verteilen, sondern nach dem Verursacherprinzip umzulegen.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)