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Götterbauminvasion

Lesezeit: 2 Minuten

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.08.2025, OF 1720/1

Betreff: Götterbauminvasion
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Begründung:

Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes.
Beratung im Ortsbeirat: 1