Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.05.2022, OF 174/8 Betreff: Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Herbst 2021 haben im Vorgriff der geplanten Wohnbebauung durch die ABG Frankfurt Holding GmbH die Ausgrabungen auf dem früheren Armee-Gelände In der Römerstadt 126-134 begonnen. Das Gelände ist bis auf die Schutzhütten des Archäologischen Museums abgetragen und die Grabungsmannschaft des Denkmalamtes ist tätig. Bei mittlerweile zwei Presseortsterminen sind erste Funde und Befunde vorgestellt worden. Der Geschäftsführer der ABG wird in der FNP v. 21.04.2022 zitiert, "bis Abschluss der Grabungen müssen wir wissen, wie es weitergehen kann." Unter Bezugnahme auf mündliche Auskünfte in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.09.2021 durch die Leiterin des Denkmalamtes und den Geschäftsführer der ABG, ein Bauantrag wäre praktisch erst dann sinnvoll, wenn die Fundlage auch wissenschaftlich bearbeitet und veröffentlicht worden ist, kommen Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bleibt es dabei, dass Grabung, Dokumentation und öffentliche Bewertung vor der Entscheidung über einen Bauantrag stattfinden (lt. Stadtverordneten-Beschluss § 1312 v. 24.02.2022)? 2. Wann plant die ABG nach Kenntnis des Magistrats, einen Bauantrag einzureichen? 3. Wird der Magistrat durch das Denkmalamt rechtzeitig ein Fachgutachten zum Baugenehmigungsverfahren vorlegen als Grundlage für eine Abwägung zwischen Bauwunsch und Schutz bzw. Erhalt der auf dem Areal befindlichen Bodendenkmäler in originaler Lage? 4. Welche fachwissenschaftliche Bewertung werden ggf. in diesem Fachgutachten die mit gutem Grund seit den 1990er Jahren in Schutzhütten konservierten Befunde HED 30 St. 66, 120-122 und 165 sowie der 2013 der Öffentlichkeit präsentierte, schon oft in Fotos publizierte und aus konservatorischen Gründen wieder verfüllte sog. "Kultkeller" im Bereich der Grundstückszufahrt erfahren? Wird der Magistrat für den Erhalt dieser archäologischen Elemente der Stadt NIDA "in situ" eintreten? 5. Ist sichergestellt, dass die in Ziffer 4 genannten Bodendenkmäler bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib an Ort und Stelle nicht ausgegraben oder transloziert werden? 6. In welchem Zustand sind die nicht durch Schutzhütten gesicherten Bodendenkmäler, die in den 2000er Jahren im direkten Umfeld und nördlich der Armee-Baracke (ehem. Bundesgrundstück) bereits ausgegraben wurden und die z.B. der CDU-Stadtverordnetenfraktion am 25.07.2007 bei einer presseöffentlichen Begehung mit dem Denkmalamt gezeigt wurden? Gibt es zu dieser Grabungsphase mittlerweile einen publizierten Fundbericht mit Karte? 7. Nach Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes ("Konvention von Malta") müssen in der Finanzierung von Baumaßnahmen durch öffentliche oder private Hand die vorausgehende archäologische Untersuchung, die wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung der Funde vorgesehen sein: Ist das hier der Fall und wem obliegt bei den Grabungen auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Kostentragung der gesamten Maßnahme inklusive Publikation und Archivierung der Funde und Befunde, wem gehören die Funde und Befunde und wer finanziert etwaige Restaurierungen?
8. Die Grabungen sind nach Informationen aus dem Pressetermin am 20.04.2022 aktuell auf der obersten Abschlussfläche des Untergrunds (Planum 1), nicht einmal die Oberkante des konservatorisch überdeckten "Kultkellers" (s. Ziffer 4) ist freigelegt - werden auch die darunterliegenden Erdschichten untersucht und wenn ja, wie tief; welche Zeit wird dafür bei sorgfältiger Bearbeitung voraussichtlich benötigt und welche Funde und Befunde sind noch zu erwarten?Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2022 Die Vorlage OF 174/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme