Antrag vom 20.10.2012, OF 175/12 Betreff: Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird entsprechend den Beschlüssen der OM 1358/2012 und OA 225/2012 vom 22.6.2012 erneut gebeten, die aufgehobene Straßenverbindung über die Alte Riedbergstraße durch bauliche Barrieren (Schranke, Poller oder Steinblöcke) wirkungsvoll zu sperren, so dass lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung auf dem das Landschaftsschutzgebiet querenden Weg verbleibt. Die Aussagen der Stellungnahme ST 1515 vom 14.9.2012 werden vom Ortsbeirat zurück- gewiesen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung zur Unterbindung des illegalen Autoverkehrs schon seit längerer Zeit besteht, jedoch nicht zu einer Einstellung des Schleichverkehrs auf diesem Verbindungsweg geführt hat.
Begründung:
Der Rückbau der lange Zeit als Baustraße genutzten Feldwegeverbindung über die Alte Riedbergstraße ist Bestandteil des Bebauungsplans und des landschaftlichen Begleitplans. Diese bauleitplanerische Festsetzung wurde wiederholt von der Hessen Agentur gegenüber dem Ortsbeirat und auch gegenüber Anwohnern, die den Schleichverkehr beanstandet hatten, bestätigt. Die Hessen Agentur hat letztmals am 21.6.2012 den Rückbau dieser Wegeverbindung und die Unterbindung des Schleichverkehrs dem Ortsbeirat zugesichert. Die mit der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes (ST 1515 vom 14.9.2012) begründete Offenhaltung des Verkehrsweges infolge einer intensiven Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Zu Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. Erntezeit) könnten bewegliche Poller den Landwirten eine Durchfahrt ermöglichen, sofern sie keine der Umfahrungsmöglichkeiten über andere Feldwege nutzen möchten.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1690 2012 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP